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Zweiter Abschnitt - Zu erfüllende Ansprüche

  • § 5 Ansprüche aus der Nachkriegszeit
  • § 6 Schadensersatzansprüche
  • § 7 Versorgungsansprüche
  • § 8 Ausgeschlossene Gläubigergruppen
  • § 9 Wohnsitzvoraussetzungen
  • § 10 Ansprüche aus Grundstücksübereignungen
  • § 11 Ansprüche aus dinglichen Rechten
  • § 12 Gesetzeskonkurrenz
  • § 13 Zulässigkeit von Aufrechnungen
  • § 14 Umstellung von Reichsmarkansprüchen
  • § 15 Anspruchsschuldner
  • § 16 Anmeldung
  • § 17 Anmeldestelle
  • § 18 Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
  • § 19 Klagefrist
Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (NSVerbG)

§ 11 Ansprüche aus dinglichen Rechten

Ansprüche (§ 1) aus dem Eigentum oder anderen Rechten an einer Sache oder an einem Recht mit Ausnahme der in den §§ 987 bis 992 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelten Ansprüche sind zu erfüllen.

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