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Erster Unterabschnitt - Vorstand

  • § 58 Zusammensetzung des Vorstands
  • § 59 Voraussetzungen der Wählbarkeit
  • § 60 Ausschluss von der Wählbarkeit
  • § 61 Recht zur Ablehnung der Wahl
  • § 62 Wahlperiode
  • § 63 Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds
  • § 64 Wahl des Präsidenten, des Schriftführers und des Schatzmeisters
  • § 65 Sitzungen des Vorstands
  • § 66 Beschlußfähigkeit des Vorstands
  • § 67 Beschlüsse des Vorstands
  • § 68 Abteilungen des Vorstands
  • § 69 Aufgaben des Vorstands
  • § 69a Verwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten
  • § 70 Rügerecht des Vorstands
  • § 70a Antrag auf Entscheidung des Landgerichts
  • § 71 Pflicht der Vorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit
  • § 72 Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstands
  • § 73 Aufgaben des Präsidenten
  • § 74 Berichte über die Tätigkeit der Kammer und über Wahlergebnisse
  • § 75 Aufgaben des Schriftführers
  • § 76 Aufgaben des Schatzmeisters
  • § 77 Einziehung rückständiger Beiträge
Patentanwaltsordnung (PAO)

§ 76 Aufgaben des Schatzmeisters

(1) Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen der Kammer nach den Weisungen des Vorstands. Er ist berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.

(2) Der Schatzmeister überwacht den Eingang der Beiträge.

(3) Ist ein Schatzmeister nicht gewählt, so hat der Schriftführer die Rechte und Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 sowie aus § 50 Abs. 4 und § 77 Abs. 1.

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