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Erster Unterabschnitt - Vorstand

  • § 58 Zusammensetzung des Vorstands
  • § 59 Voraussetzungen der Wählbarkeit
  • § 60 Ausschluss von der Wählbarkeit
  • § 61 Recht zur Ablehnung der Wahl
  • § 62 Wahlperiode
  • § 63 Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds
  • § 64 Wahl des Präsidenten, des Schriftführers und des Schatzmeisters
  • § 65 Sitzungen des Vorstands
  • § 66 Beschlußfähigkeit des Vorstands
  • § 67 Beschlüsse des Vorstands
  • § 68 Abteilungen des Vorstands
  • § 69 Aufgaben des Vorstands
  • § 69a Verwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten
  • § 70 Rügerecht des Vorstands
  • § 70a Antrag auf Entscheidung des Landgerichts
  • § 71 Pflicht der Vorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit
  • § 72 Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstands
  • § 73 Aufgaben des Präsidenten
  • § 74 Berichte über die Tätigkeit der Kammer und über Wahlergebnisse
  • § 75 Aufgaben des Schriftführers
  • § 76 Aufgaben des Schatzmeisters
  • § 77 Einziehung rückständiger Beiträge
Patentanwaltsordnung (PAO)

§ 73 Aufgaben des Präsidenten

(1) Der Präsident vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich.

(2) Der Präsident vermittelt den geschäftlichen Verkehr der Kammer. Er führt die Beschlüsse des Vorstands und der Kammerversammlung aus.

(3) Der Präsident führt in den Sitzungen des Vorstands und in der Kammerversammlung den Vorsitz.

(4) Dem Präsidenten können durch die Satzung sowie durch die Geschäftsordnungen des Vorstands und der Kammer weitere Aufgaben übertragen werden.

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