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Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

  • § 33 Grundpflichten
  • § 34 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten
  • § 35 Weisungsgebundenheit
  • § 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
  • § 37 Verschwiegenheitspflicht
  • § 38 Diensteid
  • § 39 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
  • § 40 Nebentätigkeit
  • § 41 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
  • § 42 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
  • § 43 Teilzeitbeschäftigung
  • § 44 Erholungsurlaub
  • § 45 Fürsorge
  • § 46 Mutterschutz und Elternzeit
  • § 47 Nichterfüllung von Pflichten
  • § 48 Pflicht zum Schadensersatz
  • § 49 Übermittlungen bei Strafverfahren
  • § 50 Personalakte
  • § 51 Personalvertretung
  • § 52 Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden
  • § 53 Beteiligung der Spitzenorganisationen
Beamtenstatusgesetz
(Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern - BeamtStG)

§ 53 Beteiligung der Spitzenorganisationen

Bei der Vorbereitung gesetzlicher Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse durch die obersten Landesbehörden sind die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände zu beteiligen. Das Beteiligungsverfahren kann auch durch Vereinbarung ausgestaltet werden.

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