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Relevante Rechtsnormen

  • § 12 StGB - Verbrechen und Vergehen

Verbrechen 

Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

1Tsambikakis in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 2. Aufl. 2015, § 12 Verbrechen und Vergehen, Rn. 3. 

Quellen:

[1] Tsambikakis in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 2. Aufl. 2015, § 12 Verbrechen und Vergehen, Rn. 3. 

Weitere Definitionen

  • Verändern des Erscheinungsbildes
  • Veräußern i.S.d. § 288 StGB
  • Verbrechen 
  • Verdächtigen
  • Verdeckungsabsicht

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