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Abschnitt 7 - Schlussvorschriften
§ 24 Erstmalige Anwendung
§ 25 Inkrafttreten
Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
(Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute sowie die darüber zu erstellenden Berichte - ZahlPrüfbV)
§ 25 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 31.
Oktober 2009 in Kraft.