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2. Abschnitt - Einkaufskommission

  • § 18 Stückeverzeichnis
  • § 19 Aussetzung der Übersendung des Stückeverzeichnisses
  • § 20 Übersendung des Stückeverzeichnisses auf Verlangen
  • § 21 Befugnis zur Aussetzung und Befugnis zur Übersendung auf Verlangen
  • § 22 Stückeverzeichnis beim Auslandsgeschäft
  • § 23 Befreiung von der Übersendung des Stückeverzeichnisses
  • § 24 Erfüllung durch Übertragung von Miteigentum am Sammelbestand
  • § 25 Rechte des Kommittenten bei Nichtübersendung des Stückeverzeichnisses
  • § 26 Stückeverzeichnis beim Auftrag zum Umtausch und zur Geltendmachung eines Bezugsrechts
  • § 27 Verlust des Provisionsanspruchs
  • § 28 Unabdingbarkeit der Verpflichtungen des Kommissionärs
  • § 29 Verwahrung durch den Kommissionär
  • § 30 Beschränkte Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten bei dem Kommissionsgeschäft
  • § 31 Eigenhändler, Selbsteintritt
Depotgesetz
(Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren - DepotG)

§ 29 Verwahrung durch den Kommissionär

Der Kommissionär hat bezüglich der in seinem Besitz befindlichen, in das Eigentum oder das Miteigentum des Kommittenten übergegangenen Wertpapiere die Pflichten und Befugnisse eines Verwahrers.

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