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2. - Leistungsrecht

  • § 11 Gleichstellung nachgezahlter Beiträge mit Pflichtbeiträgen
  • § 12 Gleichstellung von Zeiten einer Beschäftigung oder Tätigkeit mit Pflichtbeitragszeiten
  • § 12a Anrechnung von Kindererziehungszeiten
  • § 13 Berücksichtigung von Anrechnungszeiten
  • § 14 Besondere Ermittlung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten
  • § 15 Bewertung von Verfolgungszeiten für pflichtversicherte Verfolgte
  • § 16 Gleichstellung von Verfolgungszeiten für den Leistungszuschlag
  • § 17 Entgeltpunkte für nachgezahlte Beiträge für Zeiten vor Rentenbeginn
  • § 17a Ausnahmen von der Anwendung des neuen Rechts
  • § 17b Ausnahmen von der Anwendung des alten Rechts
  • § 17c Rentenbeginn in Sonderfällen
Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVG)

§ 17 Entgeltpunkte für nachgezahlte Beiträge für Zeiten vor Rentenbeginn

Für eine Rente werden Entgeltpunkte für nachgezahlte Beitragszeiten bei Beitragserstattung wegen Heirat auch dann ermittelt, wenn die Rente vor dem 1. Januar 1967 begonnen hat oder die Minderung der Erwerbsfähigkeit vor diesem Zeitpunkt eingetreten ist.

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