• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Fünfter Abschnitt - Besteuerung

  • § 16 Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung
  • § 17 Änderung der Bemessungsgrundlage
  • § 18 Besteuerungsverfahren
  • § 18a Zusammenfassende Meldung
  • § 18b Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren
  • § 18c Meldepflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge
  • § 18d Vorlage von Urkunden
  • § 18e Bestätigungsverfahren
  • § 18f Sicherheitsleistung
  • § 18g Abgabe des Antrags auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat
  • § 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat
  • § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
  • § 20 Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
  • § 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer
  • § 22 Aufzeichnungspflichten
  • § 22a Fiskalvertretung
  • § 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters
  • § 22c Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung
  • § 22d Steuernummer und zuständiges Finanzamt
  • § 22e Untersagung der Fiskalvertretung
Umsatzsteuergesetz (UStG)

§ 18f Sicherheitsleistung

Bei Steueranmeldungen im Sinne von § 18 Abs. 1 und 3 kann die Zustimmung nach § 168 Satz 2 der Abgabenordnung im Einvernehmen mit dem Unternehmer von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Satz 1 gilt entsprechend für die Festsetzung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung, wenn sie zu einer Erstattung führt.

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de