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Abschnitt 2 - Abschlussprüfung
§ 7 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8 Inhalt von Teil 1
§ 9 Prüfungsbereiche von Teil 1
§ 10 Prüfungsbereich Fertigungstechniken
§ 11 Prüfungsbereich Planung und Fertigung
§ 12 Inhalt von Teil 2
§ 13 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 14 Prüfungsbereich Produktionsauftrag
§ 15 Prüfungsbereich Planung, Fertigung und Konstruktion
§ 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 18 Abschluss als Textil- und Modenäher oder Textil- und Modenäherin
Textil- und Modeschneiderausbildungsverordnung
(Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider und zur Textil- und Modeschneiderin - TexModSchneiderAusbV)
§ 9 Prüfungsbereiche von Teil 1
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Fertigungstechniken sowie
2.
Planung und Fertigung.