Im Anhang sind die Beträge des Aktivpostens 3 „Forderungen an Kunden“ gesondert nach folgenden Restlaufzeiten aufzugliedern:

1. bis drei Monate,

2. mehr als drei Monate bis sechs Monate,

3. mehr als sechs Monate bis zwölf Monate,

4. mehr als zwölf Monate.