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Abschnitt 2 - Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
§ 2 Formblätter
§ 3 Getrennte Rechnungslegung
§ 4 Nachrangige Vermögensgegenstände und Schulden
§ 5 Wertpapiere
§ 6 Restlaufzeit
§ 7 Fristengliederung
§ 8 Anteilige Zinsen
Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
(Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute - RechZahlV)
§ 6 Restlaufzeit
Für die Gliederung nach Restlaufzeiten sind bei ungekündigten Kündigungsgeldern die Kündigungsfristen und gegebenenfalls die Kündigungssperrfristen maßgebend.
Bei Forderungen sind vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten nicht zu berücksichtigen.