Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 2 - Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
§ 2 Formblätter
§ 3 Getrennte Rechnungslegung
§ 4 Nachrangige Vermögensgegenstände und Schulden
§ 5 Wertpapiere
§ 6 Restlaufzeit
§ 7 Fristengliederung
§ 8 Anteilige Zinsen
Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
(Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute - RechZahlV)
§ 2 Formblätter
Institute im Sinn des
§ 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
haben abweichend von
§ 266 des Handelsgesetzbuchs
über die Gliederung der Bilanz das Formblatt 1 (Anlage 1) und abweichend von
§ 275 des Handelsgesetzbuchs
über die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung das Formblatt 2 (Staffelform – Anlage 2) zu verwenden.