Den folgenden Übereinkommen wird zugestimmt:

1. Dem in Brüssel am 29. November 1969 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Internationalen Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden;

2. dem in Brüssel am 18. Dezember 1971 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Internationalen Übereinkommen über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden.

Die Übereinkommen werden nachstehend veröffentlicht.