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2. - Stimmrecht, Stimmscheine

  • § 10 Stimmrecht, Stimmberechtigtenverzeichnis
  • § 11 Zuständige Behörde
  • § 12 Stimmscheinanträge
  • § 13 Entscheidung über die Stimmscheinanträge
  • § 14 Erteilung von Stimmscheinen
  • § 15 Stimmscheinverzeichnisse
  • § 16 Ungültigkeitserklärung von Stimmscheinen
  • § 17 Verlorene Stimmscheine
  • § 18 Erteilung von Stimmscheinen an bestimmte Personengruppen
  • § 19 Vermerk im Stimmberechtigtenverzeichnis
Neugliederungsdurchführungsverordnung
(Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes - NeuGlV)

§ 11 Zuständige Behörde

Der Stimmschein wird von der Gemeindebehörde erteilt, in deren Stimmberechtigtenverzeichnis der Stimmberechtigte eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.

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