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3. - Abstimmungsräume, Abstimmungsbekanntmachung
§ 20 Abstimmungsräume
§ 21 Abstimmungsbekanntmachung der Gemeindebehörde
Neugliederungsdurchführungsverordnung
(Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes - NeuGlV)
§ 20 Abstimmungsräume
Auf die Abstimmungsräume sind die Vorschriften der Bundeswahlordnung über die Wahlräume entsprechend anzuwenden.