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Kapitel 1 - Laufbahn und Ausbildung

  • § 1 Laufbahnämter
  • § 2 Ziel der Ausbildung
  • § 3 Einstellungsbehörde
  • § 4 Einstellungsvoraussetzungen
  • § 5 Ausschreibung, Bewerbung
  • § 6 Auswahlverfahren
  • § 7 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  • § 8 Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes
  • § 9 Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
  • § 10 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes
  • § 11 Ausbildungsakte
  • § 12 Schwerbehinderte Menschen
  • § 13 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
  • § 14 Einführungslehrgang
  • § 15 Lehrgang Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
  • § 16 Praktische Ausbildung
  • § 17 Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilderinnen und Ausbilder
  • § 18 Abschlusslehrgang
  • § 19 Leistungsnachweise und Bewertungen während der Lehrgänge
  • § 20 Bewertungen während der praktischen Ausbildung
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (LAP-mtDBWVV)

§ 15 Lehrgang Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Im Lehrgang Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den Grundzügen des Staats- und Verwaltungsrechts sowie spezialgesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften, soweit dies für die Wahrnehmung ihrer späteren Aufgaben notwendig ist, vertraut gemacht. Einzelheiten regelt der Lehrplan.

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