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Kapitel 1 - Laufbahn und Ausbildung

  • § 1 Laufbahnämter
  • § 2 Ziel der Ausbildung
  • § 3 Einstellungsbehörden
  • § 4 Einstellungsvoraussetzungen
  • § 5 Ausschreibung, Bewerbung
  • § 6 Auswahlverfahren
  • § 7 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  • § 8 Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes
  • § 9 Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
  • § 10 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes
  • § 11 Ausbildungsakte
  • § 12 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
  • § 13 Dienstführerschein der Bundeswehr, Einweisungs- und Überprüfungsfahrt, Standortverwaltung
  • § 14 Feuerwehrtechnischer Grundlehrgang
  • § 15 Praktische Ausbildung
  • § 16 Verwaltungslehrgang
  • § 17 Abschlusslehrgang
  • § 18 Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilderinnen und Ausbilder
  • § 19 Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Ausbildung
  • § 20 Bewertungen während der praktischen Ausbildung
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (LAP-mftDBwV)

§ 4 Einstellungsvoraussetzungen

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer

1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis erfüllt und

2. mindestens den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung (Gesellenprüfung, Meisterprüfung, Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann.

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