(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in folgende Abschnitte: 1. Erster Ausbildungsabschnitt a) Erwerb des Dienstführerscheins der Bundeswehr BE/CE, b) Einweisungs- und Überprüfungsfahrt und c) Einweisung bei einer Standortverwaltung 2 1/2 Monate, 2. Zweiter Ausbildungsabschnitt feuerwehrtechnischer Grundlehrgang an der Zentralen Ausbildungsstätte Brandschutz der Bundeswehr 5 1/2 Monate, 3. Dritter Ausbildungsabschnitt praktische Ausbildung bei Dienststellen mit Bundeswehrfeuerwehren und Berufsfeuerwehren der Kommunalbehörden 6 Monate, 4. Vierter Ausbildungsabschnitt Verwaltungslehrgang an einer Bundeswehrverwaltungsschule 1 Monat und 5. Fünfter Ausbildungsabschnitt Abschlusslehrgang an der Zentralen Ausbildungsstätte Brandschutz der Bundeswehr 3 Monate.
(2) Die Anwärterinnen und Anwärter sollen im Rahmen der körperlichen Schulung das Deutsche Sportabzeichen und das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erwerben.