• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Kapitel 1 - Laufbahn und Ausbildung

  • § 1 Laufbahnämter
  • § 2 Ziel der Ausbildung
  • § 3 Einstellungsbehörden
  • § 4 Einstellungsvoraussetzungen
  • § 5 Ausschreibung, Bewerbung
  • § 6 Auswahlverfahren
  • § 7 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  • § 8 Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes
  • § 9 Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
  • § 10 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes
  • § 11 Ausbildungsakte
  • § 12 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
  • § 13 Dienstführerschein der Bundeswehr, Einweisungs- und Überprüfungsfahrt, Standortverwaltung
  • § 14 Feuerwehrtechnischer Grundlehrgang
  • § 15 Praktische Ausbildung
  • § 16 Verwaltungslehrgang
  • § 17 Abschlusslehrgang
  • § 18 Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilderinnen und Ausbilder
  • § 19 Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Ausbildung
  • § 20 Bewertungen während der praktischen Ausbildung
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (LAP-mftDBwV)

§ 17 Abschlusslehrgang

Im Abschlusslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter so ausgebildet, dass sie eine taktische Einheit bis zur Staffelstärke im Einsatz selbständig führen können, Sonderaufgaben im Innendienst wahrnehmen können und Grundkenntnisse über die Aufgaben der taktischen Einheiten bis zur Zugstärke besitzen. Einzelheiten regelt der Lehrplan.

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de