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Kapitel 1 - Laufbahn und Ausbildung

  • § 1 Laufbahnämter
  • § 2 Ziel der Ausbildung
  • § 3 Einstellungsbehörde
  • § 4 Einstellungsvoraussetzungen
  • § 5 Ausschreibung, Bewerbung
  • § 6 Auswahlverfahren
  • § 7 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  • § 8 Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes
  • § 9 Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
  • § 10 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes
  • § 11 Ausbildungsakte
  • § 12 Schwerbehinderte Menschen
  • § 13 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
  • § 14 Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
  • § 15 Grundsätze der Fachstudien
  • § 16 Grundstudium
  • § 17 Hauptstudium
  • § 18 Ziel der berufspraktischen Studienzeiten
  • § 19 Praktika
  • § 20 Durchführung der Praktika
  • § 21 Ausbildungsleitung, Ausbilderinnen und Ausbilder während der Praktika
  • § 22 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen
  • § 23 Leistungsnachweise während der Fachstudien
  • § 24 Bewertungen während der berufspraktischen Studienzeiten
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (LAP-gDVerfSchV)

§ 14 Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Die Fachstudien werden an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachhochschule) durchgeführt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz weist die Anwärterinnen und Anwärter für das Grundstudium dem Zentralbereich und für das Hauptstudium dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit - Abteilung Verfassungsschutz - zu.

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