(1) Die Laufbahn des gehobenen Dienstes im Bundesnachrichtendienst umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.

(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:

1.im VorbereitungsdienstRegierungsinspektoranwärterin/Regierungsinspektoranwärter,
2.in der Probezeitbis zur AnstellungRegierungsinspektorinzur Anstellung (z. A.)/Regierungsinspektorzur Anstellung (z. A.),
3.im Eingangsamt(Besoldungsgruppe A 9)Regierungsinspektorin/Regierungsinspektor,
4.in den Beförderungsämtern der 
 Besoldungsgruppe A 10Regierungsoberinspektorin/Regierungsoberinspektor,
 Besoldungsgruppe A 11Regierungsamtfrau/Regierungsamtmann,
 Besoldungsgruppe A 12Regierungsamtsrätin/Regierungsamtsrat,
 Besoldungsgruppe A 13Regierungsoberamtsrätin/Regierungsoberamtsrat.

(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.