Einstellungsbehörde ist der Bundesnachrichtendienst. Ihm obliegen die Ausschreibung, die Durchführung des Auswahlverfahrens, die Einstellung und die Betreuung der Anwärterinnen und Anwärter; er trifft die Entscheidungen über die Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes und der Aufstiegsausbildung. Der Bundesnachrichtendienst ist die für die beamtenrechtlichen Entscheidungen zuständige Dienstbehörde.