Das Ausschreibungsvolumen für Ausschreibungen nach den §§ 8a und 8b ist insgesamt

1. im Jahr 2017 100 Megawatt installierte KWK-Leistung,

2. im Jahr 2018 200 Megawatt installierte KWK-Leistung,

3. im Jahr 2019 200 Megawatt installierte KWK-Leistung,

4. im Jahr 2020 200 Megawatt installierte KWK-Leistung,

5. im Jahr 2021 200 Megawatt installierte KWK-Leistung.

Die Bundesregierung legt rechtzeitig einen Vorschlag für das jährliche Ausschreibungsvolumen für die Jahre ab 2022 vor.