(1) Für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 50 Kilowatt wird der Zuschlag für 60 000 Vollbenutzungsstunden ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage gezahlt.

(2) Für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 50 Kilowatt wird der Zuschlag für 30 000 Vollbenutzungsstunden ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage gezahlt.

(3) Für modernisierte KWK-Anlagen wird der Zuschlag ab Wiederaufnahme des Dauerbetriebs gezahlt für

    1. 15 000 Vollbenutzungsstunden, wenn die Modernisierung frühestens fünf Jahre

      a) nach der erstmaligen Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage oder

      b) nach der Wiederaufnahme des Dauerbetriebs der bereits modernisierten Anlage

    erfolgt,

    2. 30 000 Vollbenutzungsstunden, wenn

      a) die Kosten der Modernisierung mindestens 50 Prozent der Kosten einer möglichen Neuerrichtung einer KWK-Anlage mit gleicher Leistung nach dem Stand der Technik betragen und

      b) die Modernisierung frühestens zehn Jahre nach der erstmaligen Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage oder nach der Wiederaufnahme des Dauerbetriebs einer bereits modernisierten Anlage erfolgt.

(4) Für nachgerüstete KWK-Anlagen wird der Zuschlag ab Wiederaufnahme des Dauerbetriebs gezahlt für

    1. 10 000 Vollbenutzungsstunden, wenn die Kosten der Nachrüstung mindestens 10 Prozent und weniger als 25 Prozent der Kosten einer möglichen Neuerrichtung einer KWK-Anlage mit gleicher Leistung nach aktuellem Stand der Technik betragen,

    2. 15 000 Vollbenutzungsstunden, wenn die Kosten der Nachrüstung mindestens 25 Prozent und weniger als 50 Prozent der Kosten einer möglichen Neuerrichtung einer KWK-Anlage mit gleicher Leistung nach aktuellem Stand der Technik betragen,

    3. 30 000 Vollbenutzungsstunden, wenn die Kosten der Nachrüstung mindestens 50 Prozent der Kosten einer möglichen Neuerrichtung einer KWK-Anlage mit gleicher Leistung nach aktuellem Stand der Technik betragen.

(5) Der Zuschlag nach § 7 Absatz 2 wird ab dem Zeitpunkt gezahlt, zu dem die bestehende KWK-Anlage die Erzeugung vollständig eingestellt hat.