Das Gesetz regelt

1. den Schutz nationalen Kulturgutes gegen Abwanderung,

2. die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut,

3. das Inverkehrbringen von Kulturgut,

4. die Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes,

5. die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes und

6. die Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr.