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Abschnitt 1 - Unterschutzstellen des nationalen Kulturgutes

  • § 5 Grundsatz
  • § 6 Nationales Kulturgut
  • § 7 Eintragung in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes
  • § 8 Nachträgliche Eintragung
  • § 9 Kulturgut im Eigentum der Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • § 10 Ausnahmen zur Eintragung von Kulturgut bei Leihgaben aus dem Ausland und nach Rückkehr in das Bundesgebiet
  • § 11 Ortswechsel von eingetragenem Kulturgut
  • § 12 Steuerliche Begünstigung von national wertvollem Kulturgut, Ausgleich bei Verkauf infolge wirtschaftlicher Notlage
  • § 13 Löschung der Eintragung
Kulturgutschutzgesetz
(Gesetz zum Schutz von Kulturgut - KGSG)

§ 5 Grundsatz

Nationales Kulturgut unterliegt als Teil des kulturellen Erbes Deutschlands dem Schutz gegen Abwanderung aus dem Bundesgebiet nach diesem Gesetz.

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