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Abschnitt 3 - Vertretung und Geschäftsführung

  • § 35 Vertretung der Gesellschaft
  • § 35a Angaben auf Geschäftsbriefen
  • § 36 Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern
  • § 37 Beschränkungen der Vertretungsbefugnis
  • § 38 Widerruf der Bestellung
  • § 39 Anmeldung der Geschäftsführer
  • § 40 Liste der Gesellschafter, Verordnungsermächtigung
  • § 41 Buchführung
  • § 42 Bilanz
  • § 42a Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts
  • § 43 Haftung der Geschäftsführer
  • § 43a Kreditgewährung aus Gesellschaftsvermögen
  • § 44 Stellvertreter von Geschäftsführern
  • § 45 Rechte der Gesellschafter
  • § 46 Aufgabenkreis der Gesellschafter
  • § 47 Abstimmung
  • § 48 Gesellschafterversammlung
  • § 49 Einberufung der Versammlung
  • § 50 Minderheitsrechte
  • § 51 Form der Einberufung
  • § 51a Auskunfts- und Einsichtsrecht
  • § 51b Gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht
  • § 52 Aufsichtsrat
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)

§ 38 Widerruf der Bestellung

(1) Die Bestellung der Geschäftsführer ist zu jeder Zeit widerruflich, unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen.

(2) Im Gesellschaftsvertrag kann die Zulässigkeit des Widerrufs auf den Fall beschränkt werden, daß wichtige Gründe denselben notwendig machen. Als solche Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung anzusehen.

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