Das Bundesamt legt die Lerninhalte und Lernziele für die Basismodule nach § 12 und die Spezialmodule nach § 13 fest. Dies erfolgt entsprechend den berufsspezifischen Bedarfen und unter Berücksichtigung der methodisch-didaktischen Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache in einem pädagogischen Rahmenkonzept.