(1) Die Basismodule dienen der Erreichung

    1. des Sprachniveaus B 2, ausgehend vom Niveau B 1 oder

    2. des Sprachniveaus C 1, ausgehend vom Niveau B 2 oder

    3. des Sprachniveaus C 2, ausgehend vom Niveau C 1

des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

(2) Ein Basismodul umfasst in der Regel 300 Unterrichtseinheiten.