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Abschnitt II - Fahrerlaubnis

  • § 7 Einteilung der allgemeinen Fahrerlaubnisse
  • § 8 Besondere Fahrerlaubnisarten Elbschifferpatent, Donaukapitänspatent
  • § 9 Streckenzeugnis
  • § 10 Allgemeine Anforderungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis
  • § 11 Besondere Anforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis Fahrzeit, Fahrleistungen
  • § 12 Besondere Anforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis Streckenfahrten
  • § 13 Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Binnenschifferpatentverordnung
(Verordnung über Befähigungszeugnisse in der Binnenschiffahrt - BinSchPatentV)

§ 13 Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Soll eine Fahrerlaubnis, ein Befähigungszeugnis nach § 5 Abs. 1 oder ein Streckenzeugnis um eine nach § 7 Abs. 2 erlaubnispflichtige Strecke erweitert werden, gelten § 10 Abs. 1 Nr. 4 und § 12 entsprechend.

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