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Gesamtschuld

Eine Gesamtschuld liegt vor, wenn mehrere Schuldner einem Gläubiger gegenüber zur Leistung verpflichtet sind, der Gläubiger diese Leistung jedoch insgesamt nur einmal fordern kann.1L. Böttcher in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, Vorbemerkung, Rn. 9.

Quellen:

[1] L. Böttcher in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, Vorbemerkung, Rn. 9.

Weitere Definitionen

  • Gesamtgut
  • Gesamtgutsvermutung
  • Gesamtschuld
  • Gesamtvertretung
  • Geschäftsähnliche Handlung

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