• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Verbraucher

Unter einem Verbraucher versteht man gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.1BGH ZIP 2010, 667; Staudinger/Bernd Kannowski (2013) BGB § 13, Rn. 31.

Quellen:

[1] BGH ZIP 2010, 667; Staudinger/Bernd Kannowski (2013) BGB § 13, Rn. 31.

Weitere Definitionen

  • Veräußerung i.S.d. § 1121 BGB
  • Verbotene Eigenmacht
  • Verbraucher
  • Verbrauchsgüterkauf
  • Verbreiten i.S.v. § 824 BGB

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de