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Reisevertrag

Der Reisevertrag ist ein gegenseitiges Rechtsgeschäft, das für den Veranstalter die Hauptpflicht begründet, seinem Gegenüber eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen. Primärpflicht des Reisenden ist es, dem Veranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen.1Staudinger/Staudinger (2016) BGB § 651a, Rn. 1.

Quellen:

[1] Staudinger/Staudinger (2016) BGB § 651a, Rn. 1.

Weitere Definitionen

  • Rechtsmangel
  • Rechtswidrigkeit i.S.d. § 823 I BGB
  • Reisevertrag
  • Relative Unwirksamkeit
  • Relative Verfügungsbeschränkung

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