• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Wegfall der Bereicherung

Unter dem Wegfall der Bereicherung versteht man das Entfallen der Haftung, wenn sich weder der Bereicherungsgegenstand noch dessen Gegenwert in seinem Vermögen befindet.1Kropholler-BGB/Jacoby/von Hinden, 14. Auflage München 2013, § 818 Rn. 7.

Quellen:

[1] Kropholler-BGB/Jacoby/von Hinden, 14. Auflage München 2013, § 818 Rn. 7.

Weitere Definitionen

  • Vorvertrag
  • Wechselbezügliche Verfügung
  • Wegfall der Bereicherung
  • Wegnahmerecht
  • Weit überwiegende Verantwortlichkeit

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de