• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Teil III - Befugnisse der Zollverwaltung

  • § 10 Zollamtliche Überwachung
  • § 10a Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung; Befugnisse bei Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
  • § 11 Datenübermittlung ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
  • § 11a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • § 11b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten
  • § 12 Weiterleitungsbefugnis
  • § 12a Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln
  • § 12b Befugnisse des Zollfahndungsdienstes bei der Verfolgung der internationalen organisierten Geldwäsche
  • § 12c Amtshandlungen von Beamten der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung
  • § 12d Amtshandlungen von Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung im Zuständigkeitsbereich eines Landes
  • § 12e Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren
  • § 13 Verwertung von Waren
Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)

§ 12b Befugnisse des Zollfahndungsdienstes bei der Verfolgung der internationalen organisierten Geldwäsche

Die Behörden des Zollfahndungsdienstes und ihre Beamten haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Absatz 5 dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung; ihre Beamten sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de