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Abschnitt 3 - Prüfungsbericht und Fragebogen

  • § 10 Umfang der Berichterstattung
  • § 11 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten und Aufzeichnungspflichten
  • § 12 Depotgeschäft
  • § 13 Bestimmungen über den Prüfungsinhalt; festgesetzte Prüfungsschwerpunkte
  • § 14 Verweisungen auf frühere Prüfungsberichte
  • § 15 Bei der letzten Prüfung festgestellte Mängel
  • § 16 Schlussbemerkungen
  • § 17 Prüfer; Unterschrift
  • § 18 Fragebogen; Beschreibung der identifizierten Mängel und sonstigen Erkenntnisse
  • § 19 Übersendung des Prüfungsberichts und des Fragebogens
  • § 20 Berichtsentwurf
  • § 21 Erläuterung des Prüfungsberichts
Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
(Verordnung über die Prüfung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes - WpDPV)

§ 12 Depotgeschäft

Bei der Prüfung des Depotgeschäfts nach § 89 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes hat der Prüfungsbericht zudem Angaben zu enthalten, ob Folgendes beachtet wird:

1. die Ordnungsmäßigkeit der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere, des Verwahrungsbuches, der Verfügungen über Kundenwertpapiere und Ermächtigungen, soweit sich dies nicht bereits aus den Angaben zu § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 25 ergibt, und

2. die §§ 128 und 135 des Aktiengesetzes.

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