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II. Teil - Dauerwohnrecht

  • § 31 Begriffsbestimmungen
  • § 32 Voraussetzungen der Eintragung
  • § 33 Inhalt des Dauerwohnrechts
  • § 34 Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten
  • § 35 Veräußerungsbeschränkung
  • § 36 Heimfallanspruch
  • § 37 Vermietung
  • § 38 Eintritt in das Rechtsverhältnis
  • § 39 Zwangsversteigerung
  • § 40 Haftung des Entgelts
  • § 41 Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte
  • § 42 Belastung eines Erbbaurechts
Wohnungseigentumsgesetz
(Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht - WoEigG)

§ 42 Belastung eines Erbbaurechts

(1) Die Vorschriften der §§ 31 bis 41 gelten für die Belastung eines Erbbaurechts mit einem Dauerwohnrecht entsprechend.

(2) Beim Heimfall des Erbbaurechts bleibt das Dauerwohnrecht bestehen.

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