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1. Abschnitt - Begründung des Wohnungseigentums

  • § 2 Arten der Begründung
  • § 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
  • § 4 Formvorschriften
  • § 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
  • § 6 Unselbständigkeit des Sondereigentums
  • § 7 Grundbuchvorschriften
  • § 8 Teilung durch den Eigentümer
  • § 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher
Wohnungseigentumsgesetz
(Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht - WoEigG)

§ 2 Arten der Begründung

Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.

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