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Teil 5 - Übergangs- und Schlussbestimmungen

  • § 44 Übergangsbestimmung
  • § 45 Inkrafttreten
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
(Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG - VSVgV)

§ 45 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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