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Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

  • § 1 Anwendungsbereich
  • § 2 Anzuwendende Vorschriften für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge
  • § 3 Schätzung des Auftragswertes
  • § 4 Begriffsbestimmungen
  • § 5 Dienstleistungsaufträge
  • § 6 Wahrung der Vertraulichkeit
  • § 7 Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen durch Unternehmen
  • § 8 Versorgungssicherheit
  • § 9 Unteraufträge
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
(Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG - VSVgV)

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen im Sinne des § 104 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterfallen und durch öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 und Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vergeben werden.

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