• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Abschnitt 1 - Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung

  • § 4 Umweltverträglichkeitsprüfung
  • § 5 Feststellung der UVP-Pflicht
  • § 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
  • § 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben
  • § 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
  • § 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
  • § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
  • § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
  • § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
  • § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
  • § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

§ 4 Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die Zulassungsentscheidungen dienen.

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de