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Abschnitt 2 - Sicherung des Unterhalts der Angehörigen

  • § 16 Leistungen für Angehörige
  • § 17 Allgemeine Leistungen für Angehörige im gemeinsamen Haushalt
  • § 18 Leistung für die Erstausstattung bei Geburt
  • § 19 Besondere Zuwendung
  • § 20 Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • § 21 Überbrückungszuschuss
  • § 22 Leistungen an Angehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben
  • § 23 Ersatzansprüche
Unterhaltssicherungsgesetz
(Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden - USG)

§ 19 Besondere Zuwendung

Für jedes Kind erhalten die freiwilligen Wehrdienst Leistenden im Dezember eine besondere Zuwendung. Sie wird in Höhe des jeweils maßgeblichen Kindergeldbetrages nach § 66 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes gewährt.

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