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Unterabschnitt 3 - Vorschriften über eingeführte Tiere und Waren

  • § 32 Allgemeine Bestimmung
  • § 33 Eingeführte Schlachttiere
  • § 34 Eingeführte Nutz- und Zuchttiere, eingeführte Bruteier sowie daraus geschlüpftes Geflügel
  • § 34a Eingeführte Affen und Halbaffen
  • § 35 Eingeführte Vögel
  • § 36
  • § 36a Verbringen eingeführter Waren in Lager in Freizonen, Freilager und Zolllager
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
(Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren - BmTierSSchV)

§ 36

(weggefallen)

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