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Erster Abschnitt - Privatklage

  • § 374 Zulässigkeit; Privatklageberechtigte
  • § 375 Mehrere Privatklageberechtigte
  • § 376 Anklageerhebung bei Privatklagedelikten
  • § 377 Beteiligung der Staatsanwaltschaft; Übernahme der Verfolgung
  • § 378 Beistand und Vertreter des Privatklägers
  • § 379 Sicherheitsleistung; Prozesskostenhilfe
  • § 379a Gebührenvorschuss
  • § 380 Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung
  • § 381 Erhebung der Privatklage
  • § 382 Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten
  • § 383 Eröffnungs- oder Zurückweisungsbeschluss; Einstellung bei geringer Schuld
  • § 384 Weiteres Verfahren
  • § 385 Stellung des Privatklägers; Ladung; Akteneinsicht
  • § 386 Ladung von Zeugen und Sachverständigen
  • § 387 Vertretung in der Hauptverhandlung
  • § 388 Widerklage
  • § 389 Einstellung durch Urteil bei Verdacht eines Offizialdelikts
  • § 390 Rechtsmittel des Privatklägers
  • § 391 Rücknahme der Privatklage; Verwerfung bei Versäumung; Wiedereinsetzung
  • § 392 Wirkung der Rücknahme
  • § 393 Tod des Privatklägers
  • § 394 Bekanntmachung an den Beschuldigten
Strafprozeßordnung (StPO)

§ 394 Bekanntmachung an den Beschuldigten

Die Zurücknahme der Privatklage und der Tod des Privatklägers sowie die Fortsetzung der Privatklage sind dem Beschuldigten bekanntzumachen.

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