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Erster Titel - Geltungsbereich

  • § 1 Keine Strafe ohne Gesetz
  • § 2 Zeitliche Geltung
  • § 3 Geltung für Inlandstaten
  • § 4 Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen
  • § 5 Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug
  • § 6 Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter
  • § 7 Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
  • § 8 Zeit der Tat
  • § 9 Ort der Tat
  • § 10 Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende
Strafgesetzbuch (StGB)

§ 8 Zeit der Tat

Eine Tat ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter oder der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.

Relevante Definitionen

  • Deskriptive Tatbestandsmerkmale
  • Überholende Kausalität

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