Diese Verordnung regelt den notwendigen Rahmen für Teilnehmer des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie betriebenen Förderprogramms „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“, dessen Förderbekanntmachung am 3. Februar 2015 im Bundesanzeiger (BAnz AT 03.02.2015 B1) veröffentlicht worden ist. Sie regelt insbesondere die Erstattung von wirtschaftlichen Nachteilen, die Teilnehmern aufgrund der Projekttätigkeit entstehen.