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Abschnitt 3 - Besondere Prüfungsgebiete

  • § 12 Immaterielle Vermögenswerte
  • § 13 Latente Steuern
  • § 14 Fremdgenutzte Immobilien
  • § 15 Bewertungsverfahren und -modelle für bestimmte Vermögenswerte
  • § 16 Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und anderen Anlagen in Fondsform
  • § 17 Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften
  • § 18 Versicherungstechnische Rückstellungen
  • § 19 Besonderheiten bei der Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungsunternehmen
  • § 20 Bewertungsmodelle versicherungstechnischer Rückstellungen in der Personenversicherung
  • § 21 Gruppen
Prüfungsberichteverordnung
(Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen - PrüfV)

§ 13 Latente Steuern

(1) Soweit in der Solvabilitätsübersicht latente Steuern angesetzt sind, ist das Verfahren zu ihrer Ermittlung darzustellen und zur Angemessenheit dieses Verfahrens Stellung zu nehmen. Zudem ist die Zusammensetzung des Elements zu erläutern.

(2) Bei aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist darauf einzugehen, ob die Ansatzvoraussetzungen erfüllt sind.

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