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2. - Eintragungsberechtigung, Eintragungsscheine

  • § 59 Eintragungsberechtigung, Eintragungsberechtigtenverzeichnis
  • § 60 Beantragung von Eintragungsscheinen
  • § 61 Erteilung von Eintragungsscheinen
  • § 62 Verzeichnisse der Eintragungsscheine
  • § 63 Ungültigkeitserklärung von Eintragungsscheinen
  • § 64 Verlorene Eintragungsscheine
  • § 65 Erteilung von Eintragungsscheinen an bestimmte Personengruppen
  • § 66 Vermerk im Eintragungsberechtigtenverzeichnis
  • § 67 Einspruch und Beschwerde
Neugliederungsdurchführungsverordnung
(Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes - NeuGlV)

§ 62 Verzeichnisse der Eintragungsscheine

Die Vorschriften des § 15 Abs. 1 und 2 sind mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, daß in den Verzeichnissen über die erteilten Eintragungsscheine die Fälle des § 29 Abs. 1 und des § 29 Abs. 2 des Gesetzes getrennt gehalten werden.

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