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Abschnitt 4 - Prüfungen

  • § 32 Laufbahnprüfung
  • § 33 Prüfungsamt
  • § 34 Prüfungsakte, Einsichtnahme
  • § 35 Prüfungskommissionen
  • § 36 Prüfungsgrundsätze
  • § 37 Zwischenprüfung
  • § 38 Bescheid, Zwischenprüfungszeugnis
  • § 39 Abschlussprüfung
  • § 40 Schriftliche Abschlussprüfung
  • § 41 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
  • § 42 Mündliche Abschlussprüfung
  • § 43 Bestehen der Laufbahnprüfung, Abschlussnote
  • § 44 Abschlusszeugnis
  • § 45 Wiederholung von Prüfungen
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes (MntZollDVDV)

§ 32 Laufbahnprüfung

Die Laufbahnprüfung besteht aus:

1. der Zwischenprüfung,

2. den Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung,

3. den Leistungstests und den schriftlichen Bewertungen während der berufspraktischen Ausbildung sowie

4. der Abschlussprüfung.

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